Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen


AGB als PDF herunterladen

Unsere Angebote sind freibleibend. Eigenschaften sichern wir nur schriftlich zu. Proben und Muster dienen der Produktbeschreibung.

Aufträge werden rechtsverbindlich, sobald wir sie schriftlich bestätigen oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausführen.

Bei anspruchsgefährdender Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers nach Vertragsabschluss sind wir berechtigt, falls der Käufer nicht vorausbezahlt oder Sicherheit leistet, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, letzteres auch, wenn wir vorzuleisten verpflichtet sind.

Mängelrügen, insbesondere fehlende Kartons müssen unverzüglich am gleichen Tag und vor der Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte erfolgen. Beanstandete Ware ist sachgemäß zu lagern und zu behandeln. Sie kann nur mit unserem Einverständnis an uns zurückgesandt werden. 

Unsere Rechnung ist, sofern nichts anderes vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Auf fällige oder gestundete Forderungen werden bankübliche Zinsen berechnet. Wechsel
werden nicht entgegengenommen. Es kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden. Beanstandungen gegen Rechnung müssen unverzüglich erhoben werden. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden
Forderungen sofort fällig. 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und aller bis dahin entstandene und entstehende Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Wir sind berechtigt, die
Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten. Zum Weiterverkauf oder zur Weiterverarbeitung im ordentlichen Geschäftsgang ist der Käufer berechtigt, nicht aber zu anderen
Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung. Forderungen aus der Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung werden an uns in der Höhe der offenen Rechnungsbeträge sicherungshalber abgetreten. Der Käufer bleibt ermächtigt, die Forderungen einzuziehen. Ungeachtet unserer Befugnis, selbst einzuziehen,
verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen
sofort fällig. Unser Eigentum an verarbeiteter Vorbehaltsware erlischt nicht durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, vielmehr entstehen die durch Umbildung geschaffenen neuen Waren für uns als Eigentümer. Der Miteigentumsanteil entspricht dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert des Fertigfabrikats. Wir verpflichten uns, die vorstehende Sicherung nach unserer Wahl auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Verlust und Beschädigung zu versichern, er hat dies auf Verlangen nachzuweisen. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, auch bevorstehende sind uns unverzüglich
anzuzeigen.

Bei Abnahmeverzug durch den Käufer sind wir berechtigt, nach Nachfristsetzung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu Verlangen. An den vereinbarten Kaufpreis sind wir nur für die vereinbarte Lieferzeit gebunden. Liegt der Preis bei
verspätetem Abruf höher, so wird dieser zu Grunde gelegt.

Höhere Gewalt und ähnliche unvorhergesehene, unvermeidbare und außergewöhnliche Ereignisse, wie auch von uns nicht verschuldete und von uns mit zumutbaren Mitteln nicht zu behebende Lieferschwierigkeiten berechtigen uns zum Rücktritt, sofern die hierdurch verursachten Leistungsstörungen von uns nicht mit zumutbaren Mitteln behoben werden können.

Bei begründeten und fristgemäß gerügten Mängeln sind wir lediglich verpflichtet, nach unserer Wahl die Ware auszutauschen oder den Minderbedarf zu erstatten. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus der Produkthaftung, insbesondere aus Schadenersatz, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruht und kein Folgeschaden ist, es sei denn, die
Zusicherung sollte gerade vor solchen Folgeschäden schützen. Dies gilt für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Weiterverarbeitung der Erzeugnisse ergeben, insbesondere wenn die stets gebotene vorherige Eigenprüfung unterlassen wurde. Im gleichen Umfang sind die Ansprüche ausgeschlossen, die auf dem Verhalten von Vertreten oder Erfüllungshilfen beruhen oder sich gegen diese richten.

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist nach unserer Wahl Zeitz. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere
Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

Bagel Bakery GmbH
Stand 04.12.2024